In 2019 beantragt und nun endlich beschlossen: Damit Wohnen in Altenstadt weiterhin für jeden bezahlbar bleibt wurde nun als ein „Baustein“ unseres Vorhabens jederzeit kostengünstigen Wohnraum zu ermöglichen für den zweiten Bauabschnitt im Neubaugebiet „Oberau Süd Teil III“ die Möglichkeit zum Grundstückserwerb per Erbbaurecht beschlossen.In der letzten Haupt- und Finanzausschitzung vor der Sommerpause ging es bei zwei Tagesordnungspunkten um den zweiten Bauabschnitt des Neubaugebietes „Oberau Süd Teil III“. Nachdem im ersten Bauabschnitt die Grundstücke sehr schnell vergeben waren und auch die Nachfrage für den zweiten Bauabschnitt extrem hoch ist (aktuell fallen auf ein Grundstück rund drei Bewerber) ging es darum die Rahmenbedingungen zur Vergabe und auch den Grundstückspreis festzulegen. Bereits im ersten Bauabschnitt wurden Interessenten vorgezogen, die bislang keine Eigentümer mehrerer Immobilien waren. Dieses Vorgehen wurde auch für den zweiten Bauabschnitt einstimmig von allen Fraktionen beschlossen.
Anders sah es beim Grundstückspreis aus, der im ersten Bauabschnitt je nach Lage bei €250,00 bzw. €275,00 pro Quadratmeter lag. Dieser wird im neuen Bauabschnitt bei €350,00 pro Quadratmeter liegen. Unserer Meinung nach trotz aller Preisentwicklungen zu hoch, sodass wir uns sowohl im Ausschuss selbst, als auch bei der anschließenden Gemeindevertretersitzung bei der Abstimmung enthielten.
Auf der anderen Seite zeigte genau diese Preisentwicklung noch einmal auf, dass andere Möglichkeiten zum Erwerb eines Grundstückes für Interessenten möglich sein müssen. So bekräftigte unser Ausschussmitglied Dominik Keßler noch einmal die Möglichkeit zumindest optional den Erwerb per Erbbaurecht anzubieten. Denn der Vorteil am Erbbaurecht ist es, dass der Kaufpreis nicht in einer Summe vom Interessenten bezahlt werden muss. Dementsprechend ist die Finanzierungssumme bei der Bank deutlich geringer. Dafür wird monatlich eine überschaubare Rate an die Gemeinde gezahlt.
Bei den Grundstücken hier im Neubaugebiet Oberau handelt es sich dabei um 3% des Grundstückspreises, wobei auch hier die in unserer Gemeinde bekannten Förderungen für Familien, sowie Errichtung einer Immobilie in Passivbauweise noch abgezogen werden.
Erbbaurecht wird sicherlich nicht für jeden Interessenten die richtige Lösung sein. So sieht der endgültige Beschluss vor, dass gut zwanzig Grundstücke bis Ende 2023 vorrangig mit Erbbaurecht angeboten werden sollen. Weitere sechs Grundstücke bleiben im Eigentum der Gemeinde um ebenfalls bezahlbaren Wohnraum zu errichten. Und somit werden rund die Hälfte der 62 Grundstücke im zweiten Bauabschnitt wie üblich zum Verkauf angeboten.
Beschlossen wurde die Vergabe per Erbbaurecht dann übrigens einstimmig – sowohl im Haupt- und Finanzausschuss, als auch in der Gemeindevertretung. Auch dies zeigt, dass wir mit unseren Ideen und Maßnahmen weiterhin für jeden in Altenstadt kostengünstigen Wohnraum zu ermöglichen auf dem richtigen Weg sind.